Unsere Ausbildungen

Unsere Ausbildungen

Wir bieten folgende Klassen an:

Klasse: Zweirad A, A2, A1, AM, Mofa

Mofa Führerschein:
Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

Klasse AM:
Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden. Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor, leichte Quads und Trikes.

Klasse A1:
Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben. Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt. Bei dreirädrigen Kraftfahrzeuge beträgt die maximale Leistung 15 kW. Die bislang geltende Höchstgeschwindikeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg.

Klasse A2:
Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg. Um die neue Führerscheinklasse A zu erhalten müssen mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse absolviert oder das 24. Lebensjahr vollendet sein.

Klasse A:
Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (mit Stufenführerschein). Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahzeuge über 15 kW gefahren werden.

Aufstiegsmöglichkeiten bei Zweiradklassen:
Bei zwei Jahre Besitz A1:
bei Aufstieg von A1 auf A2 nur praktischer Prüfung ohne Pflichtausbildung
Bei zwei Jahre Besitz A2:
bei Aufstieg von A2 auf A nur praktischer Prüfung ohne Pflichtausbildung
Bei unter zwei Jahre Besitz A1 oder A2:
ufstieg in die nächsthöhere Klasse nur mit theoretischer und praktischer Ausbildung und Prüfung möglich.
Direktaufstieg von A1 auf A:
Mindestalter 24 Jahre mit theoretischer und praktischer Prüfung aber verkürzter Pflichtausbildung.

Klasse: PKW B, BE, B Automatik

Klasse B: Direkter Erwerb
Beinhaltet AM,L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).


Klasse BE96:
Beinhaltet AM, L
nur mit Klasse B
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.

Klasse BE: Nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.