Führerschein auf Probe

Führerschein auf Probe

Wenn du deinen Führerschein machst, wird dir dieser für 2 Jahre zunächst nur „auf Probe“ erteilt. Das gilt jedoch nicht für die Führerscheinklassen AM, L, T und die Mofaprüfbescheinigung. In der Probezeit dürfen Verkehrsverstöße

Wenn du im Laufe dieser Probezeit bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln erwischt wirst, hat das für dich andere Konsequenzen, als für Führerscheinbesitzer, deren Probezeit bereits abgelaufen ist.

In der Probezeit haben schwere Verkehrsverstöße, also solche, die im Fahreignungsregister in Flensburg mit Punkten bewertet werden, führerscheinrechtliche Konsequenzen für dich.

* Musst du eine Geldbuße ab 60 Euro zahlen,
* wird ein Fahrverbot gegen dich verhängt,
* wird dir deine Fahrerlaubnis entzogen
* oder kommt es zu einer strafrechtlichen Verurteilung deiner Person im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr,

dann musst du in deiner Probezeit mit Auswirkungen rechnen.

Bei leichteren Verkehrsverstößen, also solchem, die nicht mit Punkten geahndet werden (z. B. Falschparken), brauchst du auch mit Führerschein auf Probe keine besonderen Maßnahmen zu befürchten.

Kategorie: Allgemein
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